MARKENNUTZUNGSBEDINGUNGEN

Der Kunde erklärt sich mit Apollo Fire Detectors Ltd („Apollo") einverstanden, die folgenden Nutzungsbedingungen für die Marken von Apollo einzuhalten:

  1. Der Kunde erkennt an, dass Apollo Eigentümer aller Marken und Logos ist, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung (die „Marken") lizenziert sind, und dass die Marken gültig sind und bestehen. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet sich Apollo, bestimmte Marken zu lizenzieren, wie sie zwischen dem Kunden und Apollo schriftlich vereinbart wurden.
  1. Als Kunde von Apollo kann der Kunde die Marken beim Vertrieb und Verkauf von Apollo-Produkten verwenden.  Bei der Benutzung der Marken ist der Kunde verpflichtet:

a. Die Marken nur in einer von Apollo schriftlich genehmigten Form, Stil und Größe zu verwenden;

b. Die Marken nur auf Werbematerialien zu Apollo-Produkten und auf Apollo-Produkten selbst, deren Verpackungen, Informationsblättern und Bedienungsanleitungen anzubringen;

c. Die Marken nicht in einer Weise zu benutzen, in der es möglich ist, dass die Marken zu einer Gattungsbezeichnung werden, ihre Unterscheidungskraft verlieren, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen oder die dem guten Ruf, dem Firmenwert und dem Image von Apollo abträglich oder damit unvereinbar ist.|

d. Die Marken nur in der Form, dem Stil und der Größe verwenden, die von Apollo gelegentlich schriftlich genehmigt wurden, und die Marken nicht in Verbindung mit anderen Namen oder ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Apollo zu verändern oder zu verwenden.

3.  Für den Fall, dass der Kunde aus irgendeinem Grund nicht mehr Kunde von Apollo ist, ist der Kunde verpflichtet:

a. Die Verwendung der Marken unverzüglich einzustellen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb von sechs Monaten nach der Kündigung berechtigt ist, seinen verbleibenden Bestand an Apollo-Produkten durch oder mit Bezug auf die Marken zu verkaufen; und

b. Auf Verlangen von Apollo eine Abtretung zu Gunsten von Apollo von jeglichem Firmenwert an den Marken vorzunehmen, der dem Kunden aus der Benutzung der Marken überall auf der Welt erwachsen kann.

4.  Der Kunde darf weder während noch nach Ablauf des Zeitraums, in dem er Kunde von Apollo ist:

a. Rechte, Interesse oder Goodwill an oder unter den Marken geltend zu machen;

b. Überall auf der Welt ein Warenzeichen verwenden oder registrieren, das den Marken ähnlich ist, sie enthält oder ihnen verwirrend ähnlich ist.  Eine solche Nutzung schließt die Verwendung der Marken als Firmen-, Geschäfts- oder Handelsname oder als Stil oder Domainnamenregistrierung des Kunden ein;

c. Ein Unternehmen oder eine andere Handelsgesellschaft gründen oder ein Unternehmen mit einem eingetragenen Namen oder Handelsnamen oder einem Stil oder einer Domänennamenregistrierung gründen, das die Marken verwendet oder integriert; oder

d. Einen Dritten zu beraten oder zu unterstützen, eine nach dieser Klausel verbotene Handlung vorzunehmen.

5.  Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der Kunde berechtigt, schriftliches und fotografisches Material, an dem Apollo das Urheberrecht besitzt, unentgeltlich zu verwenden. Durch die Verwendung dieses Materials erkennt der Kunde das Urheberrecht von Apollo an diesem Material an. Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, wird der Kunde die Verwendung von Material, an dem Apollo das Urheberrecht besitzt, einstellen.

6. Apollo hat das Recht, diese Lizenz jederzeit zu widerrufen.

7. Der Kunde stellt Apollo von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Verlusten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Rechtskosten (berechnet auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung) und alle anderen angemessenen beruflichen Kosten und Auslagen) frei, die Apollo aus oder im Zusammenhang mit der Benutzung der Marken durch den Kunden entstehen.

8. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Diese Vereinbarung und alle außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche unterliegen englischem Recht und die Parteien vereinbaren, sich bei jeglichen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.